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Frankenberg Arbeitsschutz Gelsenkirchen

„Ein Unfall ist kein Zufall.“ Ein wirksamer Arbeits- und Gesundheits­schutz aber auch nicht!

Die Frankenberg Arbeitsschutz GmbH ist ein externer sicherheits­technischer Dienst in Gelsenkirchen. Wir kümmern uns kompetent, zuverlässig und betriebs­orientiert um Arbeits- und Gesundheits­schutz am Arbeitsplatz.

Was wir für Sie tun

Wir verstehen uns als Partner des Unternehmers und seiner Führungskräfte: nicht nur beratend, sondern aktiv unterstützend.

  • Arbeitssicherheit

    Rechtssicher organisierter Arbeitsschutz, individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten. Aufbau Ihrer Arbeitsschutz­organisation und regelmäßige Betriebs­begehungen als Grundlage für den stetigen Verbesserungs­prozess.

  • Betrieblicher Gesundheitsschutz

    Gute Arbeits­organisation, ergonomische Arbeitsplatz­gestaltung und Prävention gegen Unfälle und gesundheits­schädliche Belastungen, damit Wohlbefinden und Leistungs­fähigkeit Ihrer Mitarbeiter erhalten bleiben.

  • Betriebsmittelprüfung

    Prüfpflichten, Prüfnormen und Prüffristen nach Betriebs­sicherheits­verordnung. Auf Wunsch erstellen wir ein Maschinen­kataster, das Ihren gesamten Bestand erfasst.

  • SCC-Personenzertifizierung

    Als Kooperationspartner der WS Zert GmbH führen wir bundesweit SCC-Prüfungen nach Dokument 017 und 018 selbstständig in Ihrem Hause durch, mit kurzen Reaktionszeiten und der Möglichkeit zur Wiederholungs­prüfung am selben Tag.

  • Seminare und Schulungen

    Sicheres Arbeiten an Maschinen, der richtige Umgang mit Chemikalien und die ergonomische Arbeitsplatz­gestaltung brauchen eine bedarfs­orientierte Aus- und Weiterbildung. Wir bilden unter anderem aus:

    • Sicherheits­beauftragte gemäß § 22 SGB VII
    • Gabelstapler­führer in Theorie und Praxis gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001
    • Kranführer für flurgesteuerte Brücken-, Portal- und Schwenkkrane gemäß DGUV Vorschrift 52 und 54
    • Bediener von fahrbaren Hubarbeits­bühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-008
    • Beauftragte für Ladungs­sicherung gemäß VDI 2700
    • Beauftragte zur Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Information 208-016

SCC-Personenzertifizierung

Wir sind Kooperationspartner der WS Zert GmbH und führen bundesweit selbstständig SCC-Prüfungen nach Dokument 017 und 018 in Ihrem Hause durch. Das Zertifikat stellt die WS Zert GmbH aus, es gilt fünf Jahre.

Ihre Vorteile mit uns

  • Sehr kurze Reaktionszeit
  • Hohe Flexibilität
  • Wiederholungsprüfung am selben Tag möglich
  • Insgesamt günstige Kosten

Weg zur Prüfung

  1. Sie nehmen Kontakt zu uns auf, telefonisch oder per E-Mail.
  2. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Prüfung gewünscht ist.
  3. Es folgt der Dokumenten­austausch: Wir klären, welche Nachweise die Zertifizierungs­stelle benötigt.
  4. Die Prüfung findet in Ihrem Hause statt.

Wer zur Prüfung zugelassen ist

Geprüft wird nach Dokument 017 oder 018. Wer zugelassen wird, richtet sich nach der Vorbildung. Die Zertifizierungs­stelle erkennt dafür die folgenden Wege an.

Ausbildung in Deutschland

Mit abgeschlossener Berufsausbildung

Zugelassen wird, wer eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungs­gesetz (BBiG) abgeschlossen hat oder eine Qualifikation der Gruppen 1 bis 4 der Anlage 13 SGB VI mitbringt.

Nachweis: der berufliche Ausbildungs­abschluss, etwa Facharbeiterbrief, Bachelor­urkunde oder Diplom. Ebenso zählen weiterbildende Abschlüsse wie Meisterbrief oder Master­urkunde.

Ausbildung im Ausland

Mit Abschluss aus dem Ausland

Entspricht die im Ausland erworbene Qualifikation den Gruppen 1 bis 4 der Anlage 13 SGB VI, kommt mindestens ein Jahr Berufs­erfahrung in Deutschland hinzu. Damit sind die Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz belegt.

Nachweis: der ausländische Ausbildungs­abschluss, etwa Facharbeiterbrief, Diplom oder Meisterbrief, dazu eine Bestätigung des Arbeitgebers über mindestens ein Jahr Berufs­erfahrung in Deutschland.

Ohne Berufsausbildung

An- und Ungelernte

Wer der Qualifikations­gruppe 5 der Anlage 13 SGB VI zuzuordnen ist, wird zugelassen, sobald mindestens drei Jahre Berufs­erfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf vorliegen. Ebenso genügt eine SGU-Schulung von mindestens 24 Unterrichts­stunden zu je 45 Minuten, deren Lernziel zur gewählten Prüfung passt.

Nachweis: eine Bestätigung des Arbeitgebers über die drei Jahre, bei der Schulung die Teilnahme­bescheinigung.

Oder über ein noch gültiges Zertifikat. Unabhängig von der Vorbildung wird ebenso zugelassen, wer eine noch gültige SGU-Ausbildung samt Prüfung nach Dokument 016 vorlegt, belegt durch die Prüfungs­urkunde mit Schulungs­nachweis oder durch den Nachweis einer ersatzweisen Schulung nach Dokument ZP02 Teil 2.2 des Zertifizierungs­programms des VAZ e. V. Das Gleiche gilt für eine noch gültige SGU-Prüfung nach Dokument 017 oder 018, belegt durch die Prüfungs­urkunde oder ein VCA-Diplom aus dem Centraal Diploma Register. Beides wird bis höchstens drei Monate nach Ablauf anerkannt.

Die beiden Prüfungen im Vergleich

Die Zertifizierungsstelle wählt den Prüfungsinhalt aus und erstellt die Prüfungsbögen. Die Fragen sind durch Ankreuzen einer von vier Antwort­möglichkeiten zu beantworten.

Dokument 018

Operativ tätige Mitarbeiter

Minuten Zeitaufwand
60
Fragen
40
richtige Antworten zum Bestehen
28

Dokument 017

Operativ tätige Führungskräfte

Minuten Zeitaufwand
105
Fragen
70
richtige Antworten zum Bestehen
49

Nach positiver Prüfungsentscheidung durch die Zertifizierungsstelle behält das Zertifikat ab dem Datum der bestandenen Prüfung fünf Jahre Gültigkeit.

Wir über uns

Wir verstehen uns als Partner des Unternehmers und seiner Führungskräfte. In diesem Sinne wollen wir nicht nur beratend tätig sein, sondern aktiv in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheits­schutzes unterstützen.

Hervorgegangen sind wir aus der Sicherheits­abteilung einer Firmengruppe mit rund 1.200 Beschäftigten in den Branchen Berg- und Tunnelbau, Hoch- und Ingenieurbau, Maschinenbau sowie Elektrotechnik. Seit vielen Jahren beraten wir darüber hinaus erfolgreich Unternehmen aus dem Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege.

Neben der umfänglichen arbeits­sicherheitlichen Betreuung bieten wir Ihnen auch ergänzende Dienstleistungen im Bereich des Arbeitsschutzes an.

Geprüft, gelistet, organisiert

  • Logo der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH

    Gelistet bei der GQA

    Als externer sicherheits­technischer Dienst stehen wir auf den Positivlisten der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz, sowohl für Arbeitssicherheit als auch für Gesundheitsschutz.

  • Logo der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

    Im Datenjahrbuch der DGUV

    Die Frankenberg Arbeitsschutz GmbH ist im Datenjahrbuch der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung aufgeführt, auch „Betriebswacht“ genannt.

  • Mitglied im VDSI

    Wir sind Mitglied im Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit.

Sprechen Sie uns an

Ein kurzes Telefonat klärt meist mehr als ein langes Formular. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Telefon
0209 40957455
E-Mail
info@frankenberg-arbeitsschutz.de
Anschrift
Frankenberg Arbeitsschutz GmbH
Weidwall 83
45899 Gelsenkirchen